Die Verordnung über die Entsorgung von Altholz beruht auf Verordnungsermächtigungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Chemikaliengesetzes sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen sind immer mit größeren Mengen an Abfällen verbunden. Wichtig ist, diese schon an der Baustelle zu sortieren. Eine saubere und überlegte Trennung in verwertbare Materialien und zu entsorgende Stoffe erspart unnötigen Ärger und zusätzliche Entsorgungskosten.
Unter Elektro-Schrott fallen folgende Sachen an:
DVD-Player, CD-Player, Spielkonsolen, Rechner, Stereonanlagen Elektro-Kleingeräte, Computer, elektrische Werkzeuge, Handys, Küchen-Kleingeräte, Platinen, Lampen ohne Leuchtmittel.
Den Container für Gartenabfälle kann mit folgendem Material befüllt werden:
Baumschnitt, Hecken- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub, Stroh, Heu, Kraut, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen,Balkonpflanzen, Abdeckreisig und ähnliche.
Der Container für Papier, Karton und Pappe darf mit folgenden Sachen befüllt werden:Papier, Zeitungen, Kartonage, Bücher, Prospekte, Aktenordner ohne Metall und Schiene.
Der Container für Sperrmüll/Hausmüll darf mit folgenden Sachen befüllt werden: Matratzen, Fahrräder, Bettgestelle, sperriger Hausrat, Einrichtungsgegenstände, Möbel (Haus + Garten), Türen und Fenster ohne Glas.
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